11 der daraufhin am 4. Dezember 2012 erlassenen Verfügung des Veterinäramtes ist zu entnehmen, dass am 12. November 2012 12 Pferde angetroffen worden seien, und sich der permanent zugängliche Auslauf zum Zeitpunkt der Kontrolle auf den befestigten Weg zwischen dem oberen und dem unteren Stall beschränkt habe. Diese Auslauffläche betrage rund 82 m2 (gemäss Flächenberechnung Geoportal GIS). Der unbefestigte Auslauf und die Weideflächen seien erdig, matschig, ackerartig gewesen. Für die permanent zugängliche und befestigte Auslauffläche von 82 m2 sei gemäss Anhang 1 Tabelle 7 Ziffer 31 TSchV eine maximal zulässige Bestossung mit insgesamt maximal 4 bis 6 Pferden zulässig (act.