Laut Anklageschrift bzw. Strafbefehl ist die Situation, wie sie sich am 12. November 2012 präsentierte, vorliegend Beurteilungsgegenstand. An diesem Tag erfolgte eine Nachkontrolle durch die amtliche Tierärztin, welche die angetroffene Situation in einer Fotodokumentation festhielt (act. B 5/1.4). Ziff. 11 der daraufhin am 4. Dezember 2012 erlassenen Verfügung des Veterinäramtes ist zu entnehmen, dass am 12. November 2012 12 Pferde angetroffen worden seien, und sich der permanent zugängliche Auslauf zum Zeitpunkt der Kontrolle auf den befestigten Weg zwischen dem oberen und dem unteren Stall beschränkt habe.