Gemäss Behauptungen der Beschuldigten sei dieser strittige Auslauf des Mehrraumlaufstalls aber nur für eine Gruppe von 8 Pferden bestimmt gewesen. Gemäss Berechnungen des Kantonstierarztes gestützt auf Anhang 1 Tabelle 7 Ziff. 31 TSchV unter Mitberücksichtigung von Anmerkung 3 zu Tabelle 7 wäre eine maximale Bestossung im permanent zugänglichen Auslauf von 4 bis 6 Equiden (abhängig von der Widerristhöhe) möglich. Auch bei lediglich 8 Pferden wäre die am 12. November 2012 festgestellte permanente Auslauffläche von 82 m2 zu klein gewesen.