1.4 Berufungsgründe/Noven bei Übertretungen Alle Anklagepunkte gemäss Dispositiv Ziff. 1 des angefochtenen Urteils sind mit Busse bedroht, sind also in Anwendung von Art. 103 StGB Übertretungen. Somit ist vorliegend Art. 398 Abs. 4 StPO zu beachten. Danach prüft das Berufungsgericht das Urteil zunächst