Das Dispositiv wurde den Parteien am 22. Mai 2014 schriftlich zugestellt (act. B 6/47), worauf die Staatsanwaltschaft rechtzeitig die Berufung anmeldete (act. B 6/50). Das Urteil in begründeter Ausfertigung wurde am 30. Juni 2014 an die Parteien versandt (act. B 6/52).