Vor der Hauptverhandlung ersuchte die Einzelrichterin des Kantonsgerichts die Tierdatenbank Agate um schriftliche Auskunft (act. B 6/38), die Antwort ging am 16. Mai 2014 ein (act. B 6/41). Die Hauptverhandlung fand am 21. Mai 2014 statt, wobei für die Verfahren ES2 14 4 (B___) und ES2 14 5 (C___) eine gemeinsame Hauptverhandlung und eine gemeinsame Befragung der beiden Beschuldigten durchgeführt wurde (act. B 6/43 und B 6/44). Das Urteil wurde dem Beschuldigten im Anschluss an die Hauptverhandlung mündlich eröffnet und begründet (act. B 6/43, S. 3). Das Dispositiv wurde den Parteien am 22. Mai 2014 schriftlich zugestellt (act.