26 BOMMER/GOLDSCHMID, a.a.O., N. 10 ff. zu Art. 263 StPO 27 Act. B 8/2. 28 BOMMER/GOLDSCHMID, a.a.O., N. 18 zu Art. 263 StPO 29 Act. B 8/1, S. 7: „Wieso haben Sie die Einvernahme aufgezeichnet? Weil ich bei der letzten Ausfragung „angeschrauen“ worden bin.“; act. B 8/2, S. 2: „Wieso haben Sie das Gespräch aufgenommen? In den letzten Gesprächen bin ich angeschrauen, ja fast beleidigt worden. Ich habe ja keine Beweise um dies nachzuvollziehen.“ 30 Art. 29 Abs. 1 lit. b der Verordnung über die Rechtskosten und Entschädigungen in der Zivil- und Strafrechtspflege (Gebührenordnung; bGS 233.3)