von der ESBK vom 26. November 2010. Dieser Auskunft liegt eine Anfrage von G___ bei der ESBK zu Poker-Stehturniere „Freeroll-Poker-Turniere“ zugrunde, an denen ohne Einsatzkomponente gespielt und auch keine Gebühr erhoben werde. Wer wolle, könne (optional) einen Stuhl mieten, Eintritt werde nicht erhoben (act. 19/3). Die ESBK antwortete per E-Mail, diese Turniere würden in der dargestellten Weise Unterhaltungsspiele darstellen, weshalb keine rechtlichen Bedenken bestehen würden (act. 19/3). Diese Auskunft war dem Beschuldigten bekannt (act. B20, S. 8 ff.). Das Obergericht ist der Ansicht, dass sich der Beschuldigte nicht auf diese Auskunft berufen kann.