Seite 6 Hier hat das Obergericht einen einfachen Schriftenwechsel durchgeführt. 1.5 Verletzung rechtliches Gehör 1.5.1 A___ bringt vor, anlässlich der Einvernahme durch die Kantonspolizei Thurgau seien ihm lediglich 4 Fotos, nicht jedoch das Mess-Video vorgelegt worden (act. 1 und 9); damit macht er sinngemäss eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. 1.5.2 Auf diesen Vorwurf geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Eingabe vom 20. Februar 2018 nicht ein (act. 4).