c) Seitens der Kantonspolizei Thurgau wurde das Rechtshilfeersuchen mit Bericht vom 5. Juli 2017 abgeschlossen (act. 6/7). B. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Am 29. August 2017 erliess die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden einen Strafbefehl und sprach A___ der groben Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 11. Juni 2017, für schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 40.00. Ausserdem wurden ihm die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 290.00 auferlegt (act. 7). Der Strafbefehl erwuchs anschliessend in Rechtskraft (act. 4). C. Schriftenwechsel im Revisionsverfahren