Seite 2 b) Am 21. Juni 2017 bat die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden das Polizeikommando Thurgau um rechtshilfeweise Einvernahme von A___, dem Halter des Motorrades mit dem Kontrollschild TG XXXXX (act. 6/5). Anlässlich der Befragung vom 4. Juli 2017 wurden A___ die Bilder gemäss act. 6/6 vorgelegt. Dazu äusserte er sich wie folgt: „Zum erwähnten Zeitpunkt war ich mit meinem Motorrad als Lenker unterwegs (TG XXXXX). Auf dem Radarfoto erkenne ich mich von hinten als Lenker.