4. Die bereits geleisteten Bussgelder seien zurück zu erstatten und alle laufenden Verfahrenskosten einzustellen. in der Stellungnahme vom 7. März 2018 1. Auf den Revisionsantrag sei einzutreten und die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft aufzuerlegen. 2. Das Verlangen der Staatsanwaltschaft, CHF 3‘000.00 als Vorschuss für ein Geschwindigkeitsgutachten, sei zu verwerfen. Das Messvideo und das ganze Strafverfahren seien umgehend zu löschen. b) der Staatsanwaltschaft: