Bezüglich des Rechtsschutzinteresses an einer Beschwerde stellen sich im konkreten Fall vergleichbare Fragen wie bei der Anfechtung von sog. Nullveranlagungen (vgl. dazu ausführlich Urteile des Bundesgerichts 9C_383/2024, 9C_384/2024 und 9C_385/2024 vom 25. September 2024 insbesondere E. 2.5 m.w.H.).