Am 8. August 2023 nahm die Vorinstanz die Veranlagung vor und setzte die Staats- und Gemeindesteuern auf Fr. […] und die direkte Bundessteuer auf Fr. […] fest. Dem Veranlagungsprotokoll war zu entnehmen, dass im Rahmen der Veranlagung eine verdeckte Gewinnausschüttung im Betrag von Fr. 254'770 mit der Bemerkung "simuliertes Darlehen (A.)" mitberücksichtigt worden war (einerseits in Form einer Aufrechnung zum Reingewinn; andererseits gleichzeitig in Form eines Abzugs vom Reingewinn, bezeichnet als "Bildung Minderwert simuliertes Darlehen").