Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2021 / Direkte Bundessteuer 2021 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 8. Januar 2024 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin (sinngemäss): Der Einspracheentscheid vom 8. Januar 2024 sei aufzuheben und die Veranlagung der C. ohne Berücksichtigung von verdeckten Gewinnausschüttungen und ohne entsprechende Minderwerte beim Eigenkapital vorzunehmen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt