Die erforderliche Überzeugung kann auf Indizien beruhen und bedingt keinen direkten Beweis (Urteil des Bundesgerichts 9C_592/2023 vom 23. März 2024 E. 3.2.2 m.w.H.). Dass die Vorinstanz im konkreten Fall davon ausging, bei den von der C. den Beschwerdeführern eingeräumten Darlehen im Gesamtbetrag von Fr. 254'770.-- handle es sich um simulierte Darlehen, ist bei einer Gesamtwürdigung der unter E. 2.5 und 2.6 dargelegten Gründe nicht zu beanstanden. Die eingeräumten Darlehen halten einem Drittvergleich nicht stand: