b. A. ist hoch verschuldet (vgl. dazu die Unterlagen bei KStV.AR.act. 2, insbesondere die E- Mail-Bestätigung des Betreibungsamts vom 25. Juni 2023, wonach sich die offenen Verlustscheine auf annähernd Fr. […] belaufen). Allein angesichts dieses Umstandes ist es als ausgeschlossen zu betrachten, dass A. von einem unabhängigen Dritten ein Darlehen – schon gar nicht in dieser Höhe und ohne jegliche Sicherheiten (vgl. dazu nachfolgend, lit. c) – erhalten würde.