e. Die Beschwerdeführer haben in der Steuererklärung (bei KStV.AR.act. 2) bei den Abzügen unter Ziff. 11 insgesamt Schuldzinsen von Fr. […] deklariert, gemäss Schuldenverzeichnis im Formular 5 entfallen davon Fr. 670.-- auf das B. per Ende Dezember im Betrag von Fr. 67'900.-- gewährte Darlehen der C. Wie sich aus den vorinstanzlichen Akten bei KStV.AR.act. 2 im Verfahren O2V 24 6 zeigt, wurde der Betrag von Fr. 670.-- als "Zins Darl B." per 21.12.2021 auf dem Konto 1090 "Kontokorrent A." verbucht, d.h. die Darlehenszinsen wurden zum Darlehen hinzugeschlagen, welches die C. A. gewährte.