2 in fine ein Schuldenverzeichnis / Formular 5 betreffend Steuerperiode 2019; dort wurde als offene Schuld gegenüber der C. von den Beschwerdeführern ein Betrag von Fr. 41'700 deklariert. Per Ende 2020 wurde in der Bilanz der C. ein deutlich höheres Darlehen der C. an B. von Fr. 67'900.25 verbucht (ersichtlich aus der Bilanz der C. 2021/2020, bei KStV.AR.act. 2 im Verfahren O2V 24 6); in der Bilanz 2021 blieb die Schuld von B. gegenüber der C. unverändert bei diesem Betrag und wurde auch in dieser Höhe in der persönlichen