b. Konkrete Anhaltspunkte für eine zweifelhafte Bonität von B. im Sinne offener Betreibungen oder bestehender Verlustscheine bestehen mit Blick auf die vorhandenen Unterlagen grundsätzlich nicht. Aufgrund des soeben unter lit. a vorstehend Ausgeführten sind allerdings aktuell keine frei verfügbaren finanziellen Mittel ersichtlich, mit denen sie das ihr gewährte Darlehen in absehbarer Zeit zurückzahlen könnte.