Als Kriterien, die dafür sprechen, dass ein Dritter ein Darlehen nicht gewährt hätte und somit ein simuliertes Darlehensverhältnis vorliegt, fallen insbesondere in Betracht: a) die Höhe der Darlehenssumme im Verhältnis zu den eigenen Mitteln des Darlehensnehmers; b) die fehlende Bonität des Schuldners; c) das Fehlen eines schriftlichen Darlehensvertrags überhaupt, ebenso wie eine fehlende Rückzahlung; sollte ein Vertrag zwar vorhanden sein, das dortige Fehlen von Bestimmungen zu Sicherheiten und zur Rückzahlung des Darlehens; d) ein Klumpenrisiko bei der darlehensgebenden Gesellschaft;