H.). Gewährt eine Gesellschaft einer Anteilsinhaberin oder einer dieser nahestehenden Person ohne betrieblichen Grund ein Darlehen im Bewusstsein, auf eine Rückzahlung allenfalls dereinst verzichten zu müssen, erscheint das Darlehen als simuliertes, ungültiges Rechtsgeschäft. Ein simuliertes Darlehen stellt bei der empfangenden Gesellschafterin eine beim Einkommen steuerrechtlich aufzurechnende geldwerte Leistung (Beteiligungsertrag) dar; ausserdem wird die Schuld beim Vermögen nicht zum Abzug zugelassen.