unabhängige Rechts- und Steuersubjekte handelt (Urteil des Bundesgerichts 9C_5/2023 vom 14. März 2024 E. 5.2.2.1 m.w.H.). Aufgrund des Sachzusammenhangs wurde die vorliegende Beschwerde im Verfahren O2V 24 4 aber zeitnah zur Beschwerde im Verfahren O2V 24 6 beraten und über beide Beschwerden an derselben Sitzung der zweiten Abteilung des Obergerichts vom 21. Januar 2025 entschieden. Die von der Vorinstanz im Verfahren O2V 24 6 eingereichten Vorakten wurden im vorliegenden Verfahren zusätzlich zu den hier von der Vorinstanz eingereichten Vorakten beigezogen.