1.4 Parallel zum vorliegenden Verfahren O2V 24 4, das die Steuerveranlagung von A. und B. persönlich betrifft, wurde aber ein separates Verfahren zur Beurteilung der im selben Zusammenhang von der C. eingereichten Beschwerde betreffend deren eigene Steuerveranlagung eröffnet (Verfahren O2V 24 6).