Steuererklärung deklariert hatten. Beim steuerbaren Vermögen war ebenfalls eine Aufrech- Seite 2 nung vorgenommen worden mit dem Hinweis "Die Schulden gegenüber der C. wurden als simuliertes Darlehen umqualifiziert." Da aufgrund der Berücksichtigung anderer Schulden das steuerbare Vermögen aber ohnehin mit Fr. 0.-- veranlagt wurde, blieb dies ohne Auswirkung auf den erhobenen Vermögenssteuerbetrag (vgl. im Einzelnen dazu die Unterlagen bei KStV.AR.act. 3).