] und die direkte Bundessteuer auf Fr. […]. Bei der Festsetzung des steuerbaren Einkommens hatte die Vorinstanz zusätzlich zur Einkommensdeklaration der Beschwerdeführer eine geldwerte Leistung im Betrag von Fr. 254'770.-- aufgerechnet mit der Begründung "Geldwerte-Leistung aus der C., D.; simuliertes Darlehen."