Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2021 / Direkte Bundessteuer 2021 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 8. Januar 2024 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer (sinngemäss): Der Einspracheentscheid vom 8. Januar 2024 sei aufzuheben und die Veranlagung ohne Aufrechnung von geldwerten Leistungen im Betrag von Fr. 254'770 vorzunehmen. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen und der Einspracheentscheid mit der bei der Steuerveranlagung gewährten Teilbesteuerung zu bestätigen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen.