Nutzniessung (vgl. dazu die Ausführungen in den Steuerinformationen, herausgegeben von der Schweiz. Steuerkonferenz SKK, F Steuerprobleme, Besteuerung der Eigenmietwerte, Oktober 2021, S. 8 unten). Dementsprechend erscheint die von der Vorinstanz vertretene Praxis, bei Wohnrechtsberechtigten den in Art. 11 Abs. 2 StV vorgesehenen Pauschalabzug von 20% zu verweigern, nicht zulässig.