Allerdings ist gemäss den steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen im Kanton Appenzell Ausserrhoden der Pauschalabzug gar nicht an die Eigentümerstellung geknüpft, womit ein entscheidender Unterschied zur Situation im Kanton Thurgau vorliegt. Dass letztlich das gesamte System der schweizerischen Eigenmietwertbesteuerung geprägt ist durch die steuerliche Begünstigung von selbstgenutztem Wohneigentum – was letztlich auf dem Auftrag zur Förderung von Wohneigentum gemäss Art.