Seite 9 Steuerpraxis (StP 23 Nr. 1) wird dazu erklärt: "Die Nutzniessung gemäss Art. 745 Abs. 1 ZGB verleiht der berechtigten Person eine eigentümerähnliche Stellung. Daher hat die berechtigte Person auch den Mietwert, bzw. die Mieterträge zu versteuern. Bewohnt sie das Nutzniessungsgrundstück selbst, so steht ihr der Selbstnutzungsabzug zu." In der StP 23 Nr. 2 wird gleichzeitig hervorgehoben, dass der Pauschalabzug jedoch nicht bei unentgeltlich Wohnrechtsberechtigten gelte: