e. Ein Blick über die Kantonsgrenze hinaus ergibt kein einheitliches Bild bei der steuerlichen Behandlung von Wohnrechtsberechtigten, geht es um die Beurteilung der Zulässigkeit von auch in anderen Kantonen ähnlich wie in den Rechtsgrundlagen im kantonalen Recht von Appenzell Ausserrhoden vorgesehenen Pauschalabzügen vom Eigenmietwert bei am Wohn- Seite 8 sitz dauernd selbst bewohnten Liegenschaften. Im Folgenden wird auf zwei Beispiele näher eingegangen: