b. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der explizite Hinweis auf dem Formular 7 der Steuererklärung, wo es heisst: "Eigentümer und nutzniessungsberechtigte Personen können von ihren am Wohnsitz dauernd selbstbewohnten Liegenschaften neu pauschal einen Selbstnutzungsabzug von 20% vom festgelegten Mietwert vornehmen" (vgl. KStV.AR.act. 2, Formular 7, Bemerkung zum Eigenmietwert am linken Blattrand) ebenfalls nicht genügt, um Seite 7 eine derartige Praxis der Vorinstanz zu legitimieren. Entscheidend ist, was die gesetzlichen Grundlagen vorsehen.