Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie eines zweiten Schriftenwechsels wurde abgesehen und die Streitsache direkt zur Beratung an der Sitzung der 2. Abteilung des Obergerichts vom 3. Juni 2025 traktandiert und mit vorliegendem Urteil darüber entschieden. Seite 3 Erwägungen 1. Formelles Einspracheentscheide der Vorinstanz können innert 30 Tagen nach Eröffnung schriftlich mit Beschwerde beim Obergericht angefochten werden (Art. 188 Abs. 1 Steuergesetz [StG, bGS 621.11] i.V.m. Art. 28 Abs. 1 lit. a Justizgesetz [JG, bGS 145.31]).