A. A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) reichte am 18. Mai 2024 bei der kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserhoden (nachfolgend: Vorinstanz) die Steuererklärung für die Steuerperiode 2023 ein. Bei den Einkünften hatte er nebst der AHV-Rente einen Liegenschaftsertrag von CHF 10'460 deklariert. Gemäss den Angaben im Formular 7 ging es dabei um den Eigenmietwert einer Stockwerkeigentumswohnung, die von ihm selbst genutzt werde.