Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2023 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 4. Juli 2024 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Herabsetzung des Eigenmietwertes sei aufgrund des unentgeltlichen Wohnrechtes für den Eigengebrauch zu gewähren und mit CHF 12'672 zu veranlagen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt