Seite 10 instanz eingereicht werden können. Bei gehöriger Sorgfalt hätte also die Beschwerdeführerin nicht nur innert Frist eine Einsprache gegen die Ermessensveranlagungen einreichen können, sondern sie hätte auch vermeiden können, dass es überhaupt zu einer Ermessensveranlagung kommt. Damit scheidet auch eine Revision der in Rechtskraft erwachsenen Steuerveranlagungen für die Steuerperiode 2022 aus. 3. Kosten und Entschädigung