Seite 8 • Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft. Der Fristwiederherstellungsgrund der Landesabwesenheit fällt bei juristischen Personen zum vornherein ausser Betracht, denn nur natürliche Personen können vorübergehend landesabwesend sein. Juristische Personen haben sich dagegen so zu organisieren, dass ihre Erreichbarkeit an ihrem Rechtsdomizil jederzeit sichergestellt ist.