"Die A. ist bei der B. in F. domiziliert, die auch die Post an Herrn E weiterleitet. Die Ermessensveranlagung wurde durch die B. fristgerecht zugestellt. Herr E hat sich zum Zeitpunkt der Ermessensveranlagung vom 28. November 2023 und der Weiterleitung im Ausland aufgehalten (siehe Beilage). Leider hat Herr E dadurch erst Kenntnis von der Veranlagung nach seiner Auslandrückkehr erlangt. Herr E hat die Einsprache daraufhin umgehend vorgenommen, wobei der Auslandaufenthalt nicht offengelegt wurde."