Am 25. März 2024 (Poststempel) schickte die Beschwerdeführerin der Vorinstanz einen auf den 22. März 2023 respektive gemäss Deckblatt auf den 24. März 2023 datierten "Abschluss Geschäftsjahr 2022" zu (enthaltend eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns). Den Unterlagen war ausserdem je ein für C., D. und E. ausgefülltes Steuerformular "Bescheinigung über Leistungen an Gesellschafter, Mitglieder der Verwaltung, der Geschäftsführung sowie diesen nahestehende Personen" beigelegt, ebenso wie ein Auszug über das "Konto 2162 Kontokorrent […] betreffend das Geschäftsjahr 2022;