Seite 2 C. Am 25. März 2024 (Poststempel) schickte die Beschwerdeführerin der Vorinstanz einen auf den 22. März 2023 respektive gemäss Deckblatt auf den 24. März 2023 datierten "Abschluss Geschäftsjahr 2022" zu (enthaltend eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns).