Wie die unter E. 2.3c angeführten Resultate der Google Maps Abfrage zeigen, kann es im konkreten Fall durchaus einen Unterschied machen, ob die Zeit für den Hinweg oder die Zeit für den Rückweg berücksichtigt wird. Es erscheint unter den gegebenen Umständen naheliegend, dass die zuständigen Behörden in der Verständigungsvereinbarung diesbezüglich keine Unterscheidung treffen wollten, so dass die Wegzeit unabhängig von der Fahrtrichtung gemeint sein dürfte (vom Wohnsitz zum Arbeitsort bzw. vom Arbeitsort zum Wohnsitz).