a. Aus dem Wortlaut der Verständigungsvereinbarung lässt sich nicht zweifelsfrei schliessen, ob nur die Wegzeit für den Rückweg, oder generell die Zeit für den Hin- bzw. Rückweg entscheidend sein soll: Einerseits wird explizit die Zeit für die Rückkehr als Kriterium angeführt, andererseits aber in allgemeiner Weise von der Fahrzeit zwischen Wohnsitz und Arbeitsort gesprochen, was somit auch den Hinweg umfasst. Wie die unter E. 2.3c angeführten Resultate der Google Maps Abfrage zeigen, kann es im konkreten Fall durchaus einen Unterschied machen, ob die Zeit für den Hinweg oder die Zeit für den Rückweg berücksichtigt wird.