Seite 13 Verständigungsvereinbarung, indem dort für klare Fallkategorien bestimmte Regeln aufgestellt werden, die die Veranlagung durch die Steuerbehörden erleichtern und zugleich eine rechtsgleiche Behandlung sicherstellen. Konkret sieht die Verständigungsvereinbarung zu diesem Zweck vor, dass die vom DBA FL verlangten beruflichen Gründe für eine Nichtrückkehr an den Wohnsitz zu vermuten sind, wenn die Fahrzeit für eine Rückkehr 45 Minuten überschreitet;