Die Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen und damit auch von DBA unterscheidet sich von der Interpretation nationalen Rechts, indem dem Prinzip von Treu und Glauben und dem Ziel und Zweck des Vertrags vorrangige Bedeutung zugemessen wird. Verständigungsvereinbarungen stellen ein flexibles Instrument dar, um bei der Anwendung eines DBA auftretenden Schwierigkeiten zu begegnen; sie dienen der Konkretisierung und Klarstellung des zwischenstaatlichen Abkommens, können den Vertrag als solchen aber nicht abändern (vgl. dazu LOCHER/MARANTELLI/OPEL, Einführung in das internationale Steuerrecht der Schweiz, 4. Aufl. 2019, S. 63 ff.