c. In der Verständigungsvereinbarung vom 14. November 2016 wird nicht definiert, auf welche Weise bzw. mittels welchen Mitteln die Wegzeit ermittelt werden soll. Die Verwendung des Google Maps Routenplaners, um die benötigte Wegzeit zu eruieren, erscheint grundsätzlich naheliegend und auch durchaus geeignet. Allerdings ist zu bedenken, dass der Google Maps Routenplaner grundsätzlich jeweils die im Abfragezeitpunkt aktuelle Verkehrssituation berücksichtigt. Deshalb können sich für genau dieselbe Strecke bei einer Abfrage zu unterschiedlichen Zeiten bzw. an unterschiedlichen Tagen verschiedene Zeitwerte ergeben.