Seite 7 welchem eine zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein am 20./22. Oktober 2020 abgeschlossene Verständigungsvereinbarung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie in Kraft war. Zur Auswirkung von Arbeitstagen am Wohnsitz und von Arbeitstagen ohne Arbeitsausübung am Wohnsitz auf die Anwendung von Art. 15 Abs. 4 DBA FL wurde in dieser Verständigungsvereinbarung Folgendes vorgesehen: Im Hinblick auf die Auslegung von Art.