Präzisierungen zum DBA FL bzw. zu den Protokollbestimmungen ergeben sich aus mehreren zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossenen Verständigungsvereinbarungen. Ausserdem hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF ein Merkblatt zum DBA FL publiziert. 1 Für die in den vorliegend zu beurteilenden Verfahren zu beantwortenden Fragen ist auf die während der hier betroffenen Steuerperiode 2020 gültigen Bestimmungen abzustellen; es sind insbesondere folgende Bestimmungen von Relevanz: