Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie eines zweiten Schriftenwechsels wurde abgesehen und die Angelegenheit im Anschluss direkt zur Beratung an der Sitzung der zweiten Abteilung des Obergerichts vom 16. Januar 2024 traktandiert und über die Beschwerde in beiden Verfahren mit vorliegendem Urteil entschieden. Seite 4 Erwägungen 1. Formelles