Seite 3 die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen im Bereich der Staats- und Gemeindesteuern einerseits bzw. im Bundessteuerbereich andererseits zwei formell getrennte, aber gleichzeitig zu behandelnde Verfahren (Verfahren O2V 22 41 betreffend Staats- und Gemeindesteuern 2020; Verfahren O2V 22 43 betreffend direkte Bundessteuer 2020).