- Selbst gemäss Ansicht der Beschwerdeführerin können zudem nicht sämtliche in Liechtenstein stattgefundene Übernachtungen gemäss act. 2/7 von ihr mit abendlichen Terminen begründet werden, wie der Vergleich der Aufstellung in act. 2/26 mit der Aufstellung in act. 2/7 zeigt.